Ihnen fehlt Wasser für Ihr Projekt? Ob Baustelle oder Veranstaltung - wir liefern zuverlässig und in gewohnter Qualität.
Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen kleinen Standrohren der Größen QN 2,5 und QN 6 und den größeren Standrohren der Größen QN 10, QN 15 und QN 25. Die Angabe QN steht hier immer für die Menge an Wasser in m³, die über einen Zeitraum von einer Stunde aus dem Standrohr entnommen werden kann.
Das kommt ganz auf den Anwendungsfall an, der durchaus sehr unterschiedlich sein kann. Möchten Sie in einem heißen Sommer Ihren Garten bewässern, füllen Sie Ihren Pool, haben Sie eine kleine bis mittlere Veranstaltung oder bei einem Hausbau Wasserbedarf für die Baustelle? Dann reicht Ihnen ein kleines Standrohr aus.
Darf es etwas mehr sein? Wollen Sie ein Feld bewässern, bohren Sie ein Loch für die Installation einer Wärmepumpe oder haben eine sonstige große Baustelle? Dann nutzen Sie am besten ein großes Standrohr.
Sie sind sich nicht sicher, welches die passende Größe für Sie ist? Sprechen Sie uns gerne im Vorfeld an. Wir unterstützen bei allen technischen Fragen zum Thema Standrohr (Telefon: 02302 / 9173-561).
Grundsätzlich ist die Leihe eines Standrohres auf unbestimmte Zeit möglich. Wichtig zu wissen ist, dass das Standrohr zwecks Überprüfung und Erfassung des Zählerstandes für die Jahresverbrauchsabrechnung gegen Ende des Jahres bei uns vorzuzeigen ist. Ebenfalls wird durch die Vorgaben der Mess- und Eichverordnung der im Standrohr verbaute Zähler alle 6 Jahre gegen einen neuen ausgewechselt. Hierzu wird Ihr geliehenes Standrohr gegen ein neues ersetzt. Bei Wasserzählertausch werden wir Sie rechtzeitig schriftlich informieren.
Bei uns darf sich jeder ein Standrohr leihen, der eine Entnahme von Wasser aus dem Netz der Stadtwerke Witten GmbH plant und diese Entnahme über einen Straßenhydranten vornimmt.
Ihr Standrohr ist entwendet worden oder abhandengekommen? Dann melden Sie uns diesen Vorgang bitte umgehend unter den unten angegebenen Kontaktdaten. Wir weisen in diesem Fall darauf hin, dass wir bei Verlust des Standrohres die hinterlegte Sicherheitsleistung einbehalten.
Sie haben einen Wunschtermin angegeben, können diesen aber nicht einhalten? Melden Sie sich unter den angegebenen Kontaktdaten und vereinbaren einen neuen Abholtermin. Ihre Sicherheitsleistung bleibt bei uns bestehen. Sollten Sie Ihr reserviertes Standrohr doch nicht mehr benötigen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Bankverbindung und des Verwendungszweckes unter standrohr@stadtwerke-witten.de. Anschließend veranlassen wir die Überweisung Ihrer Sicherheitsleistung.
Die Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 €, welche Sie bei Beantragung des Standrohres an die Stadtwerke Witten überweisen, verwenden wir für folgende Vorgänge:
Bei Rückgabe des Standrohres wird das Standrohr auf Mängel überprüft. Sollte ein Mangel festgestellt werden, wird der Schaden mit der hinterlegten Sicherheitsleistung verrechnet. Des Weiteren wird der angefallene Wasserverbrauch durch die Stadtwerke Witten mit der Sicherheitsleistung verrechnet. Die Differenz wird Ihnen auf Ihr hinterlegtes Bankkonto überwiesen. Eine Schlussrechnung erhalten Sie per Post.
Bei Totalverlust des Standrohres, wie z. B. Diebstahl, wird die Sicherheitsleistung einbehalten um eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
Die Stadtwerke Witten verleihen keine Schläuche, da diese aus Hygienegründen nach der Nutzung besonders desinfiziert werden müssen.
Für die Rückgabe des Standrohrs benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach innerhalb der Öffnungszeiten.
Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. von Standrohrmängeln werden bei der Rückgabe des Standrohrs, unabhängig davon, wie lange das Standrohr ausgeliehen wird, mit der Sicherheitsleistung verrechnet und ein ggf. verbleibender Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Montag – Donnerstag: 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
Stadtwerke Witten GmbH
Messstellenbetrieb
Westfalenstraße 18-20
58455 Witten
02302 / 9173-561
standrohr@stadtwerke-witten.de